Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von uns, Sascha Fischer, Inhaber der Fa. Malerbetrieb Fischer, Unterer Steinberg 22, 63225 Langen, (nachfolgend: der Auftragnehmer bzw. Anbieter bzw. wir) mit unseren Kunden (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der Kunde 1 bzw. die Kunden / gemeinsam: die Parteien), gleich ob diese schriftlich oder per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, Fax, E-Mail oder Videochat zustande kommen.

1.2. Die AGB gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden. Sie finden keine
Anwendung bei der vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe
durch die öffentliche Hand nach VOB/A.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4. Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und Dich als Kunden, auch wenn Du nicht alleiniger Geschäftsführer bzw.
Inhaber Ihres Unternehmens bzw. Gewerbes bist, sondern Ihr zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführern bzw. Inhaber seid.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von uns, Sascha Fischer, Inhaber der Fa. Malerbetrieb Fischer, Unterer Steinberg 22, 63225 Langen, (nachfolgend: der Auftragnehmer bzw. Anbieter bzw. wir) mit unseren Kunden (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der Kunde 1 bzw. die Kunden / gemeinsam: die Parteien), gleich ob diese schriftlich oder per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, Fax, E-Mail oder Videochat zustande kommen.

1.2. Die AGB gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden. Sie finden keine
Anwendung bei der vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe
durch die öffentliche Hand nach VOB/A.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4. Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und Dich als Kunden, auch wenn Du nicht alleiniger Geschäftsführer bzw.
Inhaber Ihres Unternehmens bzw. Gewerbes bist, sondern Ihr zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführern bzw. Inhaber seid.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen des Auftragnehmers

2.1. Vertragsgegenstand und Leistungen
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot und in diesen AGB beschriebenen Dienstleistungen durch den Auftragnehmer. Hierzu zählen
insbesondere Maler- und Tapezierarbeiten, Fassadenanstrich und -beschichtung, aber auch Bodenbelagsarbeiten, Lasur- und Lackierarbeiten, Dacharbeiten und die Installation von Wärmedämmungsverbundsystemen.

  1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Eine Benachteiligung iSv § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

2.2. Zusatzleistungen
Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, erbringt der Auftragnehmer Zusatzleistungen welche vom Kunden, soweit nicht anders vereinbart, vollständig zu vergüten sind. Auf die Klausel Ziffer 4.1.7. dieser AGB wird verwiesen.

2.3. Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

2.4. Wir führen unsere Dienstleistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht Deinerseits wird dadurch nicht begründet.

3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

3.1. Durch Aufgabe einer Anfrage zu der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung macht der Kunde eine Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Vertragsschluss (nachfolgend: die Bestellung). Das Angebot erfolgt seitens des Auftragnehmers vor Ort oder fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich und kann vom Kunden angenommen werden. Dadurch kommt der Vertrag zustande.

3.2. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn der Auftragnehmer eine Online-Bestellung des Kunden direkt durch eine Auftragsbestätigung beispielsweise per E-Mail bestätigt und es nach den Umständen keiner ausdrücklichen Annahme durch den Kunden bedarf. Das ist bei Online-Bestellungen der Fall.

3.3. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden jederzeit eingesehen und heruntergeladen werden. Die AGB werden hierbei wirksam einbezogen und sind Vertragsbestandteil. Vertragssprache ist Deutsch.

3.4. Im Übrigen kann der Vertragsschluss zwischen Dir und uns fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch, in Textform (per E-Mail, sowie auf der unserer Webseite bzw. Landingpage angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen.

3.5. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, bzw. in Textform, hast Du vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.

3.6. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen Ihnen und uns können wir zu Beweiszwecken das zwischen Ihnen und uns geführten Gespräch dokumentieren und holen zuvor selbstverständlich Ihre Einwilligung hierzu ein.

4. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Insbesondere hat der Auftraggeber folgende Pflichten:

4.1.1. Zugang gewähren
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten oder Flächen erhält.

4.1.2. Baufreiheit sicherstellen
Der Arbeitsbereich ist vom Auftraggeber so vorzubereiten, dass die Malerarbeiten ohne Behinderungen durchgeführt werden können. Dies umfasst das Entfernen von Möbeln, Bildern und anderen Gegenständen aus dem Arbeitsbereich.

4.1.3. Informationen bereitstellen
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, wie z.B. Baupläne, Beschaffenheit des Untergrundes oder besondere Anforderungen, rechtzeitig zur Verfügung.

4.1.4. Materialprüfung ermöglichen
Sofern der Auftraggeber Materialien zur Verfügung stellt, gewährt er dem Auftragnehmer die Möglichkeit, diese vor Verwendung auf ihre Eignung und eventuelle Mängel zu prüfen.

4.1.5. Entscheidungen treffen
Der Auftraggeber trifft rechtzeitig alle notwendigen Entscheidungen bezüglich Farbwahl, Ausführungstechniken und sonstiger relevanter Aspekte der Leistungserbringung.

4.1.6. Koordination mit anderen Gewerken
Bei Beteiligung anderer Handwerker oder Dienstleister koordiniert der Auftraggeber deren Tätigkeiten so, dass keine Behinderungen oder Verzögerungen für die Malerarbeiten entstehen.

4.1.7. Mögliche Komplikationen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mögliche Komplikationen entstehen können, die gleichwohl auch im Ergebnis keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers darstellen und bei deren Vorliegen, Mehrkosten entstehen können, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Es handelt sich hierbei insbesondere, wenngleich nicht abschließend um:

4.1.7.1. Unebene Wände oder Decken, Risse, Feuchtigkeit, Schimmel im Untergrund, vorhandene Altanstriche oder Tapetenreste, die die Untergrundbeschaffenheit bei
Maler- und Tapezierarbeiten beeinträchtigen bzw. die Haftung neuer Materialien erschweren können.

4.1.7.2. Farbtonabweichungen zwischen Muster und Endprodukt, sowie Farbabweichungen infolge unterschiedlicher Lichtverhältnisse, die das Farbergebnis beeinflussen.

4.1.7.3. Schäden durch ungeeignetes oder zu lange haftendes Klebeband, Farbunterläufe trotz Abklebung, sowie das Hängenbleiben der Altbeschichtung trotz sensitiven Klebebändern aufgrund schlechter Untergrundvorbereitung von furnierten oder schlecht lackierten Sockelleisten, sowie Türrahmen, Fenstern und anderen Bauteilen.

4.1.7.4. Feuchtigkeitsprobleme infolge hoher Luftfeuchtigkeit, die zu langsamer Trocknung führen.

4.1.7.5. Wasserschäden, die erst während der Arbeiten entdeckt werden.

4.1.7.6. Untergrundschäden, auch an der Fassade, durch Risse oder Abplatzungen im Putz, vorhandene Algen- bzw. Pilzbefälle, Hohlräume im Putz und weitere Begebenheiten, die eine Stabilisierung erfordern.

4.1.7.7. Unzureichender Schutz durch Planen bei starkem Winden und/oder Schäden an angrenzenden Elementen wie Fenster, Türen und Pflanzen durch Spritzwasser, sonstige Spritzer und durch Abtragungen.

4.1.7.8. Die Inkompatibilität zwischen alter und neuer Fassadenbeschichtung und/oder fehlender Halt durch minderwertige Vorarbeiten.

4.1.7.9. Unterschiedliche Porositäten bei Holz oder anderen Untergründen, die zu ungleichmäßigen Ergebnissen, teils durch unregelmäßige Saugfähigkeit führen.

4.1.7.10. Die Temperaturabhängigkeit der Trocknung.

4.1.7.11. Bläschenbildung durch vorangegangenes falsches Auftragen von Lack.

4.1.7.12. Staubeinschlüsse im Lack durch mangelnde Staubfreiheit.

4.1.7.13. Unebene Böden, die zusätzliche Ausgleichsarbeiten erfordern.

4.1.7.14. Restfeuchte im Boden, welches spätere Schäden bei Teppich bzw. Laminatverursachen kann.

4.1.7.15. Alter Kleber, der erst noch vollständig entfernt werden muss.

4.1.7.16. Materialfehler, wie bspw. Farb- oder Strukturabweichungen bei Böden aus unterschiedlichen Chargen und/oder Beschädigungen des Materials während des Transports und/oder der Lagerung.

4.1.7.17. Schwierige Raumzuschnitte bei verwinkelten Räumen, die zu Verlegekomplikationen führen können.

4.1.7.18. Übergänge zu anderen Bodenbelägen oder Räumen erfordern teils zusätzliche Arbeit.

4.1.7.19. Lösen von Bodenbelägen und sonstige Haftungsprobleme durch unsachgemäße Nutzung vor der vollständigen Verklebung und/oder Belastungen des Bodens, bevor der Kleber vollständig getrocknet ist.

4.1.7.20. Es kann auch trotz Abdeckmaßnahmen zu unvermeidbarer Staubentwicklung kommen und/oder Verschmutzung angrenzender Bereiche durch die Arbeiten.

4.1.7.21. Es kann zu einer Lärmbelästigung für Kunden und/oder Nachbarn kommen, etwa durch Maschinen und sonstige Geräte.

4.1.7.22. Es kann zu veränderten Kundenwünschen kommen und/oder Nachträgen, dieeiner zusätzlichen Vergütung dieser Nachträge und/oder Änderungen bedürfen.

4.1.7.23. Es kann zu Lieferverzögerungen durch Lieferanten kommen oder Materialien bei Lieferung fehlen und/oder beschädigt sein.

4.1.7.24. Es kann auch zu weiteren unvorhergesehenen Herausforderungen kommen, wie etwa höhere Gewalt, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann.

4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlungen eine angemessene Frist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.

4.3. Verzögerungen und Mehrkosten, die durch die nicht rechtzeitige oder unvollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zahlung für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen erfolgt gemäß den im Bestellvorgang vereinbarten Konditionen ausweislich der Auftragsbestätigung. Der Kunde kann die Zahlung per Banküberweisung oder anderen angebotenen Zahlungsmethoden leisten. Die Zahlung ist mit Erhalt der jeweiligen (Abschlags-)rechnung, eine Teilzahlung spätestens mit der entsprechenden Teilabnahme, jede andere Zahlung spätestens mit der Abnahme fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.2. Soweit es sich bei vereinbarten Leistungen um Werke handeln sollten, dürfen wir von Ihnen nach Abschluss der Leistung bzw. nach Maßgabe der Klausel Ziffer 2.3. dieser AGB auch einer Teilleistung, diesbezüglich die Abnahme verlangen. Unsere von Ihnen insoweit abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten dann als abgenommen, wenn Sie sich auf unsere Aufforderung hin zur Abnahme der betreffenden (Teil- )Leistung nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich erklären. Näheres ist in der Klausel Ziffer 6 dieser AGB geregelt.

5.3. Ihre Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch Sie und/oder Ihren Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen und werden wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.

5.4. Sollte ein vereinbarter Termin wiederum unsererseits unverschuldet nicht eingehalten werden können, wird der Kunde umgehend informiert, und es wird ein alternativer Termin vereinbart. Die Vergütungspflicht bleibt gleichwohl bestehen. Selbiges gilt für den Fall, dass eine Frist unsererseits unverschuldet nicht eingehalten werden kann.

5.5. Falls nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart, ist die jeweilige Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB als Einmalzahlung in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist ohne Abzüge zu leisten. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu Händen des Auftragnehmers.

5.6. Im Falle einer Überweisung, ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto unter Verwendung der Rechnungsnummer bzw. der Kundennummer zu tätigen.

5.7. Sie sind berechtigt, uns für die Vergütung eine sog. SEPA Lastschrift als Einzugsermächtigung zu erteilen.

5.8. Im Falle einer Rückbuchung infolge fehlgeschlagenen Lastschrifteneinzugs Sind Sie verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das o.g. Konto zu überweisen und uns von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.

5.9. Die Zahlungen können nach ausdrücklicher individueller schriftlicher Vereinbarung in Raten erfolgen, eine solche Vereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen und geht aus der gestellten Rechnung hervor.

5.10. Reduzierte Preise und/oder Rabatte oder Anrechnungen und/oder Gutschriften sind nach Absprache möglich. Die Details hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

6. Abnahme

6.1. Allgemeines
Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen an und fordert ihn zur Abnahme auf.

6.2. Förmliche Abnahme
Die Abnahme erfolgt grundsätzlich förmlich durch gemeinsame Begehung und Feststellung des Leistungszustandes. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. In dem Protokoll sind etwaige Mängel festzuhalten und Fristen für deren Beseitigung zu vereinbaren.

6.3. Abnahmeverweigerung
Der Auftraggeber kann die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigern. Die Verweigerung muss schriftlich unter Angabe der Mängel erfolgen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind aber im Abnahmeprotokoll festzuhalten.

6.4. Fiktive Abnahme
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen zwölf Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung durchführt, der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung nimmt, der Auftraggeber die Schlussrechnung vorbehaltlos bezahlt.

6.5. Teilabnahme
Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, wenn diese in sich abgeschlossen sind. Teilabnahmen gelten die Regelungen der Klauseln Ziffern 6.1. bis einschließlich 6.4. dieser AGB entsprechend.

6.6. Rechtsfolgen der Abnahme
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Abnahme markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist. Nach der Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen.

6.7. Kosten der Abnahme
Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber, soweit sie üblich und angemessen sind.

6.8. Teilleistungen und Teilabnahmen
Die vorgenannten Klauseln Ziffer 6.1. bis einschließlich 6.7. dieser AGB gelten im Falle von Teilleistungen nach der Ziffer 2.9 dieser AGB bzw. bei Teilabnahmen entsprechend.

7. Verzug

7.1. Der Kunde kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Abschlagsrechnung bzw. Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung von uns leistet. Die Verzugszinsen betragen für Verbraucher derzeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmer veranschlagen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Auf diese Folgen werden Sie in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen. 7.2. Im Falle Ihres Verzugs behalten wir uns vor, unsere weiteren Leistungen einstweilen zurückzubehalten.

7.3. Im Falle der Erklärung der außerordentlichen Kündigung unsererseits behalten wir uns vor, die Leistung sofort nach Kündigungserklärung Ihnen gegenüber einzustellen und die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadenersatz Ihnen gegenüber geltend zu machen.

7.4. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird bei einem Zahlungsausfall von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eines Ausfalls eines Zahlungsbetrages, welcher in Summe zwei Raten entspricht, die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

7.5. Wir behalten uns weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz ausdrücklich vor.

7.6. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem Sie sich in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem Sie vertragswidrig Ihre Mitwirkungsleistung im Sinne der Klausel Ziffer 4 dieser AGB nicht erbringen, z.B. eine Information nicht geben, einen Zugang nicht schaffen, eine Beistellung nicht leisten oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen.

7.7. Vereinbaren die Parteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

7.8. Mahnungen und Fristsetzungen Ihrerseits bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch eine E-Mail gewahrt. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

8. Gewährleistung

8.1. Eine Gewährleistung gilt nur, soweit es sich bei den betreffenden Teilleistungen oder Leistungen um Werke handelt und nach Maßgabe dieser AGB. Die Gewährleistung ist im Übrigen ausgeschlossen,

8.2. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB gilt unter der Maßgabe,
dass

8.2.1. Sie uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen haben;

8.2.2. wir zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt sind;

8.2.3. dass Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der Klauseln Ziffer 9 und 10 dieser AGB von uns geschuldet sind.

8.3. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein Mangel vorliegt und/oder den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Handwerkskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Sie sind für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, +werden wir Ihnen insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

9. Haftung

9.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.

9.2. Wir haften im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.

9.3. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe unserer vertraglichen Vergütung im Sinne der Klausel 5.1. dieser AGB.

9.4. Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer. 9.1. bis 9.3. dieser AGB ausgeschlossen.

9.5. Im Übrigen haften wir mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 9.1. bis 9.3. dieser AGB

9.5.1. nicht für Schäden oder für Schadensersatzansprüche Dritter verursacht durch Dritte;

9.5.2. nicht für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung gemäß Ziffer 4 dieser AGB verursacht wurden.

9.6. Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

9.7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Anbieters, denen sich dieser zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bedient.

10. Verjährung

10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne der Klausel Ziffer 9.3. dieser AGB beträgt mit Ausnahme der Ansprüche nach den Klauseln Ziffer 9.1. und 9.2. dieser AGB ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.

10.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Pauschalierter Schadensersatz

11.1. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere durch, schuldhafte Nichteinhaltung von Terminen und/oder schuldhafte Nichtabsage binnen 24 Stunden zum Termin, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten im Sinne der Ziffer 4 dieser AGB und den weiteren Klauseln Ziffer 5 bis 7 dieser AGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des vereinbarten Bruttoentgelts im Sinne der Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB zu verlangen. Es ist dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Es steht auch uns frei, nachzuweisen,
dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11.2. Ausgenommen von der pauschalierten Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Termine. Der Nachweis, dass der Termin unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden konnte, obliegt dem Kunden.

12. Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, alle Kenntnisse, die wir aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhalten, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl unsere Mitarbeiter als auch von uns herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten mit Ausnahme dessen, was zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder zu dessen Weitergabe der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat oder was der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder behördlichen Anordnung entspricht.

13. Datenschutz

13.1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für Sie, so sind wir verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich in eine längere Speicherung eingewilligt.

13.2. Sie willigen ein, dass wir personenbezogene Daten, namentlich Name, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindungsdaten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere auch zum Vertragsabschluss und zum Zwecke der Leistungserbringung und der Termins- und Aufgabendurchführungen erheben, verarbeiten und nutzen und diese uns im erforderlichen Umfang übermittelten. Ihnen ist bewusst, dass Sie diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen können, indem Sie uns postalisch unter Fa. Malerbetrieb Fischer, Inh. Sascha Fischer, Unterer Steinberg 22, 63225 Langen oder per E-Mail an mail@malerbetriebfischer.de den Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mitteilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gem. Art. 15-21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit haben, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://malerbetriebfischer.de/datenschutz/
Wir nehmen als Auftragsverarbeiter keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne Ihre vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung als Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informieren wir Sie immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch Sie die Möglichkeit erhalten, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien oder mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Die Laufzeit endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und deren Abnahme durch den Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

14.2. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

14.2.1. Die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt,

14.2.2. Über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

14.2.3. und/oder die andere Partei ihre Zahlungen einstellt.

14.2.4. Sollten Tatsachen vorliegen, auf Grund derer Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, können Sie das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann kündigen, wenn Sie diesen wichtigen Grund in der Kündigung schlüssig darlegen und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Zeitpunkt erfolgt, in dem Sie von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt haben.

14.3. Kündigung durch den Auftraggeber

14.3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

14.3.2. Kündigen Sie den Vertrag, ohne, dass wir dies zu vertreten haben, stehen uns die gesetzlich geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche können wir die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen in Höhe des Teiles des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises abrechnen, der dem Verhältnis der erbrachten Teilleistung zur vertraglich vereinbarten Gesamtleistung entspricht und darüber hinaus zusätzlich als Ersatz für die sonstigen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von zehn Prozent des Teilbetrages aus dem Gesamtpreis im Sinne dieser AGB verlangen, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die wir bis zur Kündigung noch nicht ausgeführt haben. Dieser pauschalierte Anspruch steht uns nicht zu, wenn Sie nachweisen, dass der nach § 648 BGB uns zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

14.4. Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehraufwendungen sowie auf angemessene Entschädigung.

14.5. Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

14.6. Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung wird der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Beide Parteien sind verpflichtet, einander die im Rahmen des Vertrages überlassenen Unterlagen und Materialien zurückzugeben.

14.7. Schadensersatz
Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

15. Witterungsbedingungen

15.1. Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder den Beginn der Arbeiten zu verschieben. Die Dauer der Unterbrechung sowie der verschobene Beginn der Arbeiten verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

15.2. Ungeeignete Witterungs- und Trocknungsbedingungen liegen insbesondere vor, wenn:

15.2.1. Die Außen- oder Objekttemperatur am Leistungsort unter 5°C liegt

15.2.2. Die Niederschlagswahrscheinlichkeit am Leistungsort 20% übersteigt

15.2.3. Die relative Luftfeuchtigkeit am Leistungsort 70% übersteigt

15.2.4. und/oder die Windstärke die Skala 6 übersteigt

15.3. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

15.4. Werden die Arbeiten trotz ungeeigneter Witterungs- oder Trocknungsbedingungen auf Verlangen des Auftraggebers fortgesetzt und entstehen dadurch ein mangelhaftes Werk oder andere Schäden, so wird vermutet, dass diese aufgrund der ungeeigneten Bedingungen entstanden sind. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Mängelrechte zu, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

16. Urheberrecht

16.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

16.2. Wird eine vom Auftragnehmer erstellte Konzeption vom Auftraggeber verwertet, so ist eine Vergütung in angemessener Höhe zu zahlen, auch wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.

16.3. Vom Auftragnehmer erbrachte kreative Leistungen wie Farbkonzepte, Gestaltungsvorschläge oder individuelle Dekorationstechniken sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

16.4. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene und im Streitfall nach freiem richterlichen Ermessen vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. 

16.5. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine Urheberrechte verletzt. Sollte der Auftragnehmer dennoch von Dritten wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit verbundenen Ansprüchen frei.

16.6. Sie gestatten uns Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Ihrem Objekt bzw. an der Baustelle und übertragen uns unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufzeichnungen und/oder Materialien als Content, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch zu Werbezwecken und zwecks Verwendung auf Social Media Kanälen, auf unseren Webseiten und zu sonstigen Zwecken der (Eigen-)Werbung (sog. Testimonial- Nutzung).

16.7. Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Arbeitsergebnisse dürfen von uns zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Sie und/oder Ihre Immobilie bzw. Baustelle, zu sehen sind. Die Aufnahmen dürfen nicht entstellend sein. 16.8. Es steht uns auch im Übrigen frei, von uns nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung unserer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Plattformen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.

17. Widerrufsrecht

Es gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer und/oder Gewerbetreibende wird in keinem Fall eingeräumt. Kunden, die keine Verbraucher sind, steht nach Maßgabe dieser AGB kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fa. Malerbetrieb Fischer
Inh. Sascha Fischer
Unterer Steinberg 22
63225 Langen
Tel.: 06103 807 42 96
E-Mail: mail@malerbetriebfischer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An:
    Fa. Malerbetrieb Fischer
    Inh. Sascha Fischer
    Unterer Steinberg 22
    63225 Langen
    E-Mail: mail@malerbetriebfischer.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum 
 
________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

18. Aufrechnungsverbot und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln der von uns verrichteten Tätigkeit durch Sie sind ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19. Änderungen der AGB

19.1. Wir sind berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist nach freiem Ermessen zu ändern. Wir haben dieses Recht natürlich nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie als Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann aus einer oder mehreren inhaltlichen Änderungen bestehen.

19.2. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform bzw. per E-Mail mit. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, so können Sie dieser unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie der Änderung innerhalb dieser einmonatigen Frist (nachfolgend: Widerspruchsfrist), so endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

19.3. Wir weisen Sie in der Änderungsmitteilung sowohl auf Ihr Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn Sie nicht innerhalb der Widerspruchsfrist in Schriftform widersprichst als auch darauf, dass das Vertragsverhältnis im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs zum Ablauf der Widerspruchsfrist endigt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Der Einbeziehung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

20.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

20.3. Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich, sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, inklusive, andernfalls zuzüglich, der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher handeln, werden Ihnen gegenüber sowohl die Preise als auch die darauf resultierend zu zahlende Vergütung stets einschließlich der Umsatzsteuer angegeben.

20.4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.5. Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Langen.

20.6. Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Langen als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

20.7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.